Liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer, liebe Freunde des Schulvereins,
Seit vielen Jahren gibt es den Schulverein der Schule Ratsmühlendamm. Er fördert mit den Beiträgen seiner Mitglieder und Spenden die Arbeit der Schule dort, wo staatliche Gelder nicht zur Verfügung stehen, also insbesondere auf Gebieten, die zwar nicht zur Grundausstattung einer Schule gehören, aber doch gerade ihr Gesicht positiv prägen. Kurz: Was die Schule vielfältiger, anregender, freundlicher für unsere Kinder macht, all das unterstützt der Schulverein.
Der Schulverein tritt ausschließlich für das Wohl der Kinder an unserer Schule ein. Im letzten und aktuellen Schuljahr haben wir zum Beispiel – Dank Ihrer Hilfe – folgende Projekte unterstützen können:
- Unterschiedliche Aktionen wie: Zu Fuß zur Schule, FahrRad…aber sicher!, Plastikdetektive
- Finanzieller Zuschuss für den Schulausflug am 1.10. zum Trappenkamp
- Anschaffung der Hängematten
- Finanzieller Zuschuss für das Marimba Konzert
- Bereitstellung von Outdoor-Schachfiguren
Auch in den vergangenen Jahren konnte der Schulverein schon tolle Projekte unterstützen und umsetzen:
- Spielgeräte für den Schulhof – Aktion „Pausenhelden“
- Fahrzeuge für die „Aktive Pause”
- Möbel für die Bibliothek
- Regelmäßige Finanzierung des Mathematikwettbewerbs Känguru
- Besondere Lernmittel und Materialien
- Zuschüsse für Ausflüge und Klassenfahrten
- Soziale Einzelfallhilfe
Zur finanziellen Unterstützung des Miteinanders an der Grundschule Ratsmühlendamm laden wir Sie herzlich ein Mitglied im Schulverein zu werden! Der Schulvereinsbeitrag (Familienbeitrag) für das gesamte Schuljahr beträgt nur 12,- € und kann durch weitere Spenden gern aufgestockt werden. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn Ihr Kind die Schule verlässt. Zusätzlich kann die Mitgliedschaft auf das jeweils laufende Schuljahr begrenzt werden.
Vordrucke zur Beitrittserklärung erhalten Sie jedes Jahr im Herbst mit der Ranzenpost und jederzeit im Schulbüro. Freunde und Förderer der Schule können durch Einrichten eines Dauerauftrags den Schulverein gern auch dauerhaft unterstützen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Sprechen Sie uns bei Fragen gern an, Sie erreichen uns unter der Adresse des Schulvereins an der Schule.
Hamburg, im November 2019
- Vorsitzene: Sebastian von Bülow
- Vorsitzene: Jens Harzig
Rechnungsführerin: llka von Boehn
Informationen zum Datenschutz und der Erhebung von Daten
Als gemeinnützige Organisationen erheben wir nur die Daten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlich sind. Welche Daten dies sind und wofür diese konkret erhoben werden und wer Verantwortlicher ist, darüber informieren wir hier wie folgt:
Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Schulverein der Schule Ratsmühlendamm e.V.
Ratsmühlendamm 39
22335 Hamburg
Vorstand und Ansprechpartner:
1. Vors.: Sebastian von Bülow 2. Vors.: Jens Harzig Rechnungsführerin: Ilka von Boehn
Verarbeitungstätigkeiten: Der Schulverein erhebt personenbezogene Daten, die im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 S.1 b DSGV für den Betrieb und Zweck des Vereins erforderlich sind, insbesondere zur Mitgliederverwaltung. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Es werden nur die Daten gespeichert, die auf dem Beitrittsformular angegeben sind, und zwar folgende Daten zu folgenden Zwecken:
personenbezogene Daten | Speichergrund |
Name, Vorname | Identifizierung des Mitgliedes |
Anschrift, E-Mail
(wenn angegeben) |
zur Ausstellung der Spendenbescheinigung, Informationen zur Vereinsarbeit, zur Mitgliedschaft |
Datum des Beitritts | zur Dokumentation des Beitritts |
Name und Klasse des Kindes / der Kinder | zur Zuordnung des Mitglieds und zur Übergabe von Informationen an die Mitglieder (z.B. Spendenbescheinigung) |
Zugang zu den Daten hat nur die Rechnungsführerin des Vereins. Die Daten werden verschlüsselt auf lokalen Datenträgern gespeichert. Die Sicherungen erfolgen ebenfalls verschlüsselt auf lokalen Datenträgern. Die Daten werden 2 Jahre nach Ende der Mitgliedschaft gelöscht, etwaige Spendenbescheinigungen und steuerrelevante Daten werden 10 Jahre aufbewahrt.
Rechte der betroffenen Personen: Nach Art. 15 DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht und können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung u.a. darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden, sowie Auskunft über die Verarbeitung; ferner haben Sie gem. Art. 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung der personenbezogenen Daten, die unrichtig oder unvollständig sind; Sie können nach Art. 17 DSGVO verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden; Sie haben weiter das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO und das Recht zum Widerspruch nach Art 21. DSGVO – jeweils durch Mitteilung an die oben genannte Adresse. Darüber hinaus steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.